DSGVO konforme Arbeitszeiterfassung

Goodtime erfüllt die DSGVO

Die Goodtime Zeiterfassung hält sich an alle Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Zum Beispiel ist transparent, welche Daten gespeichert werden. Das Recht auf Auskunft und Löschung besteht jederzeit und wir geben Ihre Daten natürlich nicht an Dritte weiter. Hier finden Sie detaillierte Informationen zum Datenschutz.

Vertrag für die Auftragsdatenverarbeitung

Bei Bedarf schließen wir gerne einen individuellen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung Gemäß Art. 28 der Datenschutzgrund­verordnung.

Sollten Sie noch Fragen haben, hilft Ihnen gerne der Support Support.